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Environmental and water protection – what requirements do our products meet?

Unsere flüssigen Ölbindemittel FMO Strasse und FMO Gewässer erfüllen die höchsten Umwelt- und Gewässerschutzanforderungen – für den sicheren Einsatz auf Verkehrsflächen und Gewässern

Was bedeutet „nicht wassergefährdend" nach AwSV?

In Deutschland regelt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern. Jeder Stoff und jedes Gemisch wird nach einem festen Bewertungssystem in eine von drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) eingestuft – oder als „nicht wassergefährdend“ klassifiziert.

FMO Strasse und FMO Gewässer sind als Not hazardous to water eingestuft. Das ist die bestmögliche Bewertung im deutschen Wasserrecht und bedeutet: Das Produkt stellt keine Gefahr für Gewässer dar – weder für das Grundwasser noch für Seen, Flüsse oder das Meer.

Für den praktischen Einsatz hat das entscheidende Vorteile: Während Reinigungsmittel mit WGK 1, 2 oder 3 beim Einsatz auf Verkehrsflächen immer das Risiko bergen, über Straßenabläufe, Gräben oder den Boden ins Wasser zu gelangen, entfällt dieses Risiko bei einem nicht wassergefährdenden Produkt. Das macht FMO Strasse zur sicheren Wahl für Feuerwehren, Bauhöfe und Straßenmeistereien, die bei der manuellen Ölspurbeseitigung auf ein umweltverträgliches Produkt setzen wollen. FMO Gewässer kann sogar direkt auf Wasseroberflächen eingesetzt werden, um dort Ölfilme zu beseitigen.

Welche Anforderungen stellt die CLP-Verordnung – und warum ist FMO kennzeichnungsfrei?

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist das zentrale europäische Regelwerk zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen. Sie legt fest, ob ein Produkt als Gefahrstoff gilt und welche Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und Sicherheitshinweise auf dem Etikett erscheinen müssen.

Für FMO Strasse und FMO Gewässer ist gemäß CLP-Verordnung keine Einstufung als Gefahrstoff erforderlich. Das bedeutet konkret: Es gibt keine GHS-Gefahrenpiktogramme, kein Signalwort „Gefahr“ oder „Achtung“ und keine H-Sätze (Gefahrenhinweise) auf dem Etikett. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig.

Einziger Hinweis auf dem Etikett ist die Information gemäß Detergenzienverordnung, dass das Produkt Cocamidopropylbetain (0,1–1 %) enthält, welches bei bereits sensibilisierten Personen allergische Hautreaktionen auslösen kann. Diese Transparenz ist gesetzlich vorgeschrieben und unterstreicht unseren verantwortungsvollen Umgang mit Produktinformationen.

Für den Anwender bedeutet die kennzeichnungsfreie Einstufung: Kein Gefahrstofflager erforderlich, keine besonderen Transportvorschriften, vereinfachte Handhabung und Unterweisung – und ein Plus an Sicherheit für die Einsatzkräfte vor Ort.

Liquid oil binding agents to restore road safety

Was bedeutet Non-HME und warum ist das relevant?

Im internationalen Gefahrgutrecht – insbesondere im IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) und dem MARPOL-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt – werden Stoffe danach bewertet, ob sie schädlich für die Meeresumwelt sind. Stoffe, die bestimmte Schwellenwerte bei der aquatischen Toxizität überschreiten, erhalten die Kennzeichnung HME (Harmful to the Marine Environment), also „schädlich für die Meeresumwelt“.

FMO Strasse und FMO Gewässer erfüllen die Kriterien für die Einstufung als Non-HME – sie sind also nicht schädlich für die Meeresumwelt. Das belegen die folgenden Eigenschaften:

  • Die Fischtoxizität liegt mit einem LC₅₀-Wert von über 100 mg/l weit unterhalb der Schwelle, ab der eine Gefährdung für Wasserorganismen anzunehmen wäre.
  • Die Daphnientoxizität (Wasserflöhe als Indikatororganismen) zeigt ebenfalls einen EC₅₀-Wert von über 100 mg/l.
  • Die enthaltenen Tenside sind zu 100 % biologisch abbaubar (vollständiger Abbau in 28 Tagen).
  • Das Produkt ist nicht bioakkumulierbar – es reichert sich also nicht in Organismen oder der Nahrungskette an.

Gerade für den Einsatz von FMO Gewässer auf Wasseroberflächen ist die Non-HME-Eigenschaft von zentraler Bedeutung: Das Reinigungsmittel, das zur Beseitigung von Ölfilmen eingesetzt wird, darf selbst keine Gefährdung für das aquatische Ökosystem darstellen.

Wie schützt FMO den Boden und die Erdoberfläche?

Ein eigenständiges, international standardisiertes Klassifizierungssystem für die Bodenverträglichkeit von Reinigungsmitteln – vergleichbar mit dem HME-System für die Meeresumwelt – existiert bislang nicht. Der Schutz der Erdoberfläche wird in Deutschland stattdessen über mehrere Regelwerke gewährleistet, insbesondere das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die zugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV).

FMO Strasse und FMO Gewässer erfüllen die Anforderungen dieser Regelwerke in mehrfacher Hinsicht:

Keine schädliche Bodenveränderung: Das Produkt enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierend oder toxisch (PBT) oder als sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) eingestuft sind. Es verursacht keine schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des BBodSchG.

Nachgewiesener biologischer Abbau im Boden: Unabhängige Laboruntersuchungen belegen, dass unsere FMO-Produkte den natürlichen Abbau von Kohlenwasserstoffen im Boden erheblich beschleunigen. In Versuchsreihen mit kontaminiertem organischem Boden (Münster, 1998) wurde innerhalb von 35 Tagen eine Reduktion der Kohlenwasserstoff-Konzentration um 80 bis 95 % gemessen – bei gleichzeitig stark gesteigertem Bakterienwachstum. Die enthaltenen Biotenside und Nährstoffe aktivieren also die natürliche Bodenmikrobiologie und fördern die Selbstreinigung des Bodens.

Schutz des Grundwassers: Da das Produkt als nicht wassergefährdend eingestuft ist und keine persistenten Substanzen enthält, besteht auch beim Versickern in den Boden keine Gefahr für das Grundwasser. Dies ist besonders relevant bei der Anwendung auf Verkehrsflächen ohne Kanalanschluss oder in ländlichen Gebieten.

Welche weiteren Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllen FMO Strasse und FMO Gewässer?

Neben den zentralen Anforderungen an Gewässer-, Meeres- und Bodenschutz erfüllen unsere Produkte eine Reihe weiterer regulatorischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen:

EU-Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004: FMO Strasse und FMO Gewässer entsprechen vollständig den Anforderungen der europäischen Detergenzienverordnung. Alle enthaltenen Tenside sind biologisch abbaubar. Die Zusammensetzung gemäß Verordnung: anionische Tenside < 5 %, Seife < 5 %, Phosphate < 5 %.

Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG): Das Produkt erfüllt die Anforderungen des deutschen Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes und ist damit für den professionellen Einsatz im Bereich Reinigung zugelassen.

VOC-Gehalt: 0 % gemäß 31. BImSchV – das Produkt verursacht keinerlei Emission flüchtiger organischer Verbindungen. Es gibt keine Belastung der Luft am Einsatzort.

Kein Gefahrgut: FMO Strasse und FMO Gewässer unterliegen keinen Gefahrgutvorschriften – weder im Straßentransport (ADR), Schienentransport (RID), Seetransport (IMDG) noch im Lufttransport (IATA). Transport und Lagerung sind unkompliziert und ohne besondere Auflagen möglich.

Nicht brennbar: Das Produkt hat keinen Flammpunkt, ist nicht selbstentzündlich und weist keine Explosionsgefahr auf. Für Feuerwehren und Einsatzkräfte bedeutet das ein zusätzliches Sicherheitsplus – insbesondere an Unfallstellen mit potenziell brennbaren Medien.

Natürliches Produkt: FMO Strasse und FMO Gewässer sind natürliche Produkte aus mikrobiellem Ursprung. Alle Inhaltsstoffe sind sicher für Mensch, Tier und Umwelt.

The most important points summarised

The most important points summarised

Wer Ölverschmutzungen auf Verkehrsflächen oder Gewässern beseitigt, steht vor einer doppelten Aufgabe: Die Verschmutzung muss schnell und wirksam entfernt werden – und gleichzeitig darf das eingesetzte Reinigungsmittel selbst keine Umweltschäden verursachen. Genau hier setzen FMO Strasse und FMO Gewässer an.

Beide Produkte sind als nicht wassergefährdend nach AwSV eingestuft und erfüllen damit die höchste Anforderung im deutschen Gewässerschutz. Sie benötigen keine Gefahrstoffkennzeichnung nach CLP und sind als Non-HME klassifiziert, also nicht schädlich für die Meeresumwelt. Für den Boden belegen unabhängige Laboruntersuchungen, dass die enthaltenen Biotenside den biologischen Abbau von Kohlenwasserstoffen im Erdreich sogar aktiv fördern – ein Vorteil, den kein herkömmliches Ölbindemittel bieten kann.

Darüber hinaus sind FMO Strasse und FMO Gewässer frei von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC: 0 %), nicht brennbar, kein Gefahrgut und vollständig biologisch abbaubar. Alle Inhaltsstoffe sind natürlichen Ursprungs und sicher für Mensch, Tier und Umwelt.

Damit sind unsere Produkte nicht nur leistungsstark in der Ölbeseitigung, sondern setzen auch bei Umweltverträglichkeit und Sicherheit den Maßstab.

Anforderung FMO
AwSV – Wassergefährdung Nicht wassergefährdend
CLP/GHS – Gefahrstoffeinstufung Keine Einstufung erforderlich, nicht kennzeichnungspflichtig
MARPOL/IMDG – Meeresumwelt Non-HME (nicht schädlich für die Meeresumwelt)
Gefahrguttransport (ADR/RID/IMDG/IATA) Kein Gefahrgut
EU-Detergenzienverordnung 648/2004 Konform
Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) Konform
PBT/vPvB-Beurteilung Keine PBT-/vPvB-Stoffe enthalten
Biologische Abbaubarkeit (Tenside) 100 % in 28 Tagen
Biologischer KW-Abbau im Boden 80–95 % Reduktion in 35 Tagen (Labornachweis)
VOC-Gehalt (31. BImSchV) 0 %
Bioakkumulation Nicht bioakkumulierbar
Brennbarkeit Nicht brennbar
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Frequently asked questions

Was bedeutet „nicht wassergefährdend" nach AwSV?

Die Einstufung „nicht wassergefährdend“ ist die bestmögliche Kategorie im deutschen Wasserrecht. Sie bedeutet, dass ein Stoff oder Gemisch keine nachteiligen Auswirkungen auf Grund- oder Oberflächengewässer hat. FMO Strasse und FMO Gewässer erfüllen diese Anforderung.

Non-HME steht für „Not Harmful to the Marine Environment“ – also nicht schädlich für die Meeresumwelt. Diese Bewertung basiert auf internationalen Regelwerken (MARPOL, IMDG-Code) und wird anhand von aquatischer Toxizität, biologischer Abbaubarkeit und Bioakkumulation bestimmt.

Ein international standardisiertes Label-System für die Bodenverträglichkeit von Reinigungsmitteln, vergleichbar mit HME für die Meeresumwelt, existiert derzeit nicht. In Deutschland wird der Bodenschutz über das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die zugehörige Verordnung (BBodSchV) geregelt. FMO Strasse und FMO Gewässer enthalten keine PBT- oder vPvB-Stoffe und fördern nachweislich den biologischen Abbau von Kohlenwasserstoffen im Boden.

Nein. FMO Strasse (und FMO Gewässer) sind gemäß CLP-Verordnung nicht als Gefahrstoff eingestuft und nicht kennzeichnungspflichtig. Es sind keine GHS-Gefahrenpiktogramme auf dem Etikett erforderlich.

Ja. FMO Gewässer ist als nicht wassergefährdend eingestuft und erfüllt die Non-HME-Kriterien. Es ist speziell für die Entfernung von Ölfilmen auf Wasseroberflächen konzipiert und gefährdet das aquatische Ökosystem nicht.

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